Sonntag, April 23, 2006

Heute mal ein ernstes Thema: Ehrenmord!!!














Es wird politisch. Frank55 will wissen:

Frage: Zum Thema Ehrenmord: sollten die freigesprochenen Brüder ausgewiesen werden?


Wieder so eine kniffelige Frage. Darf ich mich dazu wohl äußern, oder werden die Experten von Lycos IQ wieder mit ihren spitzfindigen Bemerkungen und Kommentaren über mich herfallen, weil ich rechtsradikal, voller Vorurteile,undemokratisch und böse bin und weil mir das Grundgesetzt sogar noch mehr als bloß fremd ist? Zum Glück ist dem nicht so und alles was ich tun werde, ist einige Antworten, die von Lycos IQ Experten gegeben wurden, zu zitieren, diese eventuell zu kommentieren ohne mich jedoch mit diesen zu identifizieren. Also bitte, keine Kommentarflut von den Experten die es gerne anders verstehen wollten.

Nochmal zur Erinnerung. Die Frage um die es geht, war, ob die im sogenannten "Ehrenmordprozess" freigesprochenen Brüder ausgewiesen werden sollen oder nicht.

Frank55 fragt:
sollten die nicht verurteilten Brüder (nur einer ist verurteilt worden) ausgewiesen werden, was meint ihr? (Sie wurden nicht bloß nicht verurteilt, sie wurden freigesprochen - aber lassen wir das) Sollten ausländische Straftäter in ihre Heimatländer abgeschoben werden?

Meiner Meinung nach handelt es sich hier um zwei Fragen:
  1. Sollten die freigesprochenen Brüder ausgewiesen werden?
  2. Sollten ausländische Straftäter in ihre Heimatländer abgeschoben werden?
mangagirl007 | Rang: Louis Braille (2.133) 6 Minuten nachdem die Frage gestellt worden ist (20.04.2006 16:41) sieht das so:
Sie auszuweisen halte ich für nicht angebracht, da sie in ihrem LAnd für so eine Tat eher noch Anerkennung bekommen würden. Es wäre also keine wirklich große Strafe. Ich wäre dafür die genauso einzusperren und am besten gar nicht mehr rauszulassen. Ich verstehe eh nich warum die nicht verurteilt wurden, es war ja wohl offensichtlich, dass sie mittäater waren.

Die 6 Minuten die sie brauchte, um diese Frage zu beantworten, nutzte sie vermutlich ausschließlich zum Eintippen der Antwort. Soll ja nicht so einfach sein, mit Zwei-Finger-System und so völlig ohne Einschalten des Gehirns. Wieso Klaus.der.allwissend | Rang: Bachelor (204) 7 Stunden nachdem die Frage gestellt worden ist (20.04.2006 23:22) antwortete:
Ich habe meine Meinung geändert, als die Antwort von mangagirl007 gelesen habe. Ichstimme ihr voll zu!
ist mir allerdings ein Rätsel. Aber vielleicht weiß er mehr als ich. Wäre sicherlich ein interessantes Duell: Klaus.der.allwissend vs. evee.die.allbesserwissend

Zum Glück haben wir noch unsere Biene598 | Rang: Student (104) 12 Stunden nachdem die Frage gestellt worden ist (21.04.2006 04:08:

in diesen fall ist alles was man macht falsch oder richtig.
Ja, ja. Sogar "richtig oder falsch" kann man noch durcheinander bringen!!!!
einesteils in ihren land unter seinesgleichen die kings die es in einen anderen land durchgezogen haben mittelalterliche metoden anzuwenden aber andersrum darf es das hier in deutschland nicht geben das ausländer machen können was sie wollen.
Irgendwie erschreckend, dass Biene598 keine
"sozial schwache Teenie-Mutter mit Migrationshintergrund"
ist, wie hhuelsmann es wohl ausdrücken würde.
mord bleibt mord, und für die brüder fehlten die beweise. sind ja nicht von der tat freigesprochen worden sondern mangels beweisen.
Und ich dachte sie wären freigesprochen worden. So kann man sich irren.
aber aufgrund ihres verhaltens nach den prozess ist derartiges doch eine frechheit gegenüber unseren grundgesetz. in den land wo man leben will muß man sich an die gesetze halten, und kann nicht eigenes gesetz aufstellen.
Zwischenfrage: Wer stellt hier eigene Gesetzte auf? Immerhin wollen einige Experten, es sind deren fünf von nur sechs Antwortenden, freigesprochene Männer in ihr Heimatland abgeschoben sehen. Ich habe im Grundgesetzt nichts davon gelesen, dass man Ausländer, die man aufgrund von Gesetzeslücken, wie zum Beispiel dem "Mangel an Beweisen", nicht ins Gefängnis stecken konnte, abschieben darf.
was das kind anbelangt ist auch zweischneidig soll er als oder zu einen mörder erzogen werden??
soweit mir bekannt ist , ist die mutter mit dem kind aus der türkei vom vater abgehauen nach deutschland da gibt es ein abkommen das untersagt das ohne einwilligung des vaters das kind nicht aus der örtlichen gerichtsbarkeit nicht entfernt werden darf.
was dabei rauskommt in deutschland ist sehr fraglich.
Das lasse ich einfach mal unkommentiert wirken!!!!! Nur eins frage ich mich: wie konnte der Mensch bis heute überleben? Es gibt Termitenstämme, die haben eine höhere kollektive Intelligenz als die, die bei dieser Frage von Lycos IQ sichtbar wurde.